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Die exemplarische NoVA Belastung in der Tabelle soll als Orientierung für Kaufentscheidungen dienen. Die Tabelle basiert auf realen Listenpreisen und CO2 Emissionen, die Prozentwerte beinhalten den NoVA Prozentsatz (ganzzahlig gerundet), Malusaufschläge und den 350€ Abzugsposten. (Anmerkung: durch Malusaufschläge hängen ausgewiesene %-Werte vom Nettopreis ab)

Gibt es auch positive Auswirkungen?

Tageszulassungen sind zukünftig für die ersten 3 Monate von der NoVA befreit.
(NoVA fällt daher erst bei tatsächlichem Verkauf bzw. nach 3 Monaten an).

RECHTZEITIG UMSTEIGEN! NoVA-Erhöhung für Nutzfahrzeuge ab 01. Juli 2021

 

Welche Änderungen gibt es?

Am 10. Dezember 2020 wurde im Nationalrat eine weitgehende Erhöhung und Erweiterung der NoVA (Normverbrauchsabgabe) ab
01. Juli 2021 beschlossen. Erstmalig wird die Steuer auch für leichte Nutzfahrzeuge (N1 bis 3,5 t) fällig sein. Nicht nur für PKW wird es 2021 Erhöhungen bei der NoVA geben – ab Juli 2021 sind auch Nutzfahrzeuge (N1) betroffen. Damit unterliegen Klein-LKW – also Kastenwägen, „Pick Ups“, Kleintransporter etc. – der NoVA.

Was sollen Sie jetzt tun?

Sämtliche neue Regelungen sind grundsätzlich ab 1. Juli 2021 gültig. Jedoch gibt es eine Übergangsfrist: Auf Fahrzeuge, für die ein schriftlicher Kaufvertrag vor dem 1. Juni 2021 abgeschlossen wurde und deren Lieferung vor dem 1. November 2021 erfolgt, kann die bis zum 30. Juni 2021 geltende Rechtslage angewendet werden.

Kaufverträge unbedingt vor dem 01. Juni 2021 abschließen!

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